Erlischt die Gewährleistung des Herstellers?
Häufig argumentieren Fahrzeughersteller und/oder Vertragshändler mit einem Ausschluss der Gewährleistung bei Verbau von freiem Zubehör, wie z.B. Leistungselektroniken. Diese pauschale Aussage ist
falsch. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistungsrechte ist rechtlich nicht zulässig!
Auswirkungen auf die Gewährleistung bestehen darin, dass in einem Gewährleistungsfall die Nachweispflicht besteht, dass der Schaden nicht auf das genutzte Zubehör zurückzuführen ist. Dabei muss
natürlich ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Defekt und dem Zubehörteil bestehen. Das heißt, es kann kein Gewährleistungsanspruch z.B. für einen defekten Fensterheber abgelehnt werden, weil eine
Leistungselektronik verbaut wurde.
Unser Tipp:
Einige Chiptuner bieten selber Fahrzeuggarantien an, die als zusätzliche Absicherung dienen. Es gibt Angebote bei denen eine solche Garantie bereits beinhaltet ist – andere müssen zusätzlich bezahlt
werden.
